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Lacklaborant/-in

Berufsbezeichnung:

Lacklaborant/-in

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet:

Das Arbeitsgebiet der Lacklaboranten/-innen liegt in der Entwicklung und Herstellung von Farben und Lacken. Sie untersuchen die Bestandteile, stellen neue Mischungen her, prüfen neuartige Rohstoffe auf Ihre Verwendbarkeit und überwachen durch chemische und physikalische Untersuchungen die Rohstoffe, die zur Produktion verwendet werden. Sie sind in der Entwicklung neuer Behandlungs- und Auftragsverfahren tätig, stellen Experimente über Haftung auf dem Untergrund und über Haltbarkeit an. Daneben befassen sie sich mit Abbeiz- und Bindemitteln, mit Grundierungsvorbereitung und der Schlagfestigkeit der Lacke.

Branchen/ Betriebe:

Unternehmen in der Chemieindustrie

Berufliche Fähigkeiten:

Lacklaboranten/-innen ...

  • entwickeln und optimieren Beschichtungsstoffe für unterschiedliche Werkstoffe, Applikationsarten und Funktionen,
  • führen Versuche durch,
  • prüfen Produkte auf Qualität,
  • beurteilen Beschichtungsobjekte und treffen die Vorbehandlung,
  • applizieren Beschichtungsstoffe,
  • führen analytische Arbeiten und Produktionskontrollen durch,
  • dokumentieren die Arbeitsabläufe und deren Ergebnisse,
  • beraten Lackanwender.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care)
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Einsetzen von Energieträgern
  • Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung
  • Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung
  • Wirtschaftlichkeit im Labor
  • Arbeitsorganisation und Kommunikation
  • Arbeitsplanung, Arbeiten im Team
  • Informationsbeschaffung und Dokumentation
  • Kommunikations- und Informationssysteme
  • Messdatenerfassung und -verarbeitung
  • Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
  • Umgehen mit Arbeitsstoffen
  • Chemische und physikalische Methoden
  • Probenahme und Probenvorbereitung
  • Physikalische Größen und Stoffkonstanten
  • Analyseverfahren
  • Trennen und Vereinigen von Arbeitstoffen
  • Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und
  • Beschichtungsstoffen
  • Physikalische Verfahren zur Bestimmung von Stoffkonstanten und Kennzahlen
  • Chemische Verfahren zur Bestimmung von Kennzahlen
  • Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen, Prüfen von Beschichtungen
  • Vorbehandeln zu prüfender Untergründe
  • Applizieren von Beschichtungsstoffen
  • Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen
  • Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen
  • Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen
  • Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen
  • Mindestens fünf von sechs Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I
    gemäß Abs. 2, wobei mindestens zwei Wahlqualifikationseinheiten aus Nr. 1 bis 10 dieser Auswahlliste festzulegen sind
  • Höchstens eine von sechs Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II gemäß Abs.3

Die Auswahlliste I umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren
  • Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren
  • Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren
  • Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen,
  • Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffen
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen
  • Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen
  • Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Bindemitteln
  • Durchführen farbmetrischer Arbeiten
  • Untersuchen von Beschichtungen
  • Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen
  • Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigübertragung

Die Auswahlliste II umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

  • Laborbezogene Informationstechnik
  • Qualitätsmanagement
  • Umweltbezogene Arbeitstechniken

Die Verordnung über die drei Laborberufe ist 2009 modernisiert worden. Damit ist die gestreckte Prüfung in Dauerrecht zu überführt. Weiter wurden kleinere inhaltliche Anpassungen vorgenommen, insbesondere zur Regelung von Prüfungsanforderungen. Daraus ergibt sich ein neuer Zuschnitt der Prüfungsbereiche sowie eine leichte Verringerung der Prüfungszeiten.

Die neue Verordnung enthält keine Übergangsregelung, d. h. bereits laufende Ausbildungsverträge können nicht auf die neue Verordnung „umgeschrieben“ werden. Dadurch werden Parallelprüfungen nach alter und neuer Verordnung im Jahr 2010 ausgeschlossen.

Weitere Informationen über diesen Ausbildungsberuf unter BERUFEnet, einem Service der Bundesagentur für Arbeit sowie bei dem Verband der deutschen Lackindustrie e.V..

Die Lehrstellenangebote der Region finden Sie in der IHK-Lehrstellenbörse.

Ansprechpartner/in

Miliha Muharemovic
Ausbildungsberaterin

Telefon: 0441 2220-467
Fax: 0441 2220-5467
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z