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Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Die Berufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel wurden zum 01.08.2004 modernisiert. Für die Kaufleute im Einzelhandel wurde die Verordnung zum 01.10.2007 erprobungsweise erweitert. Zum 01.07.2009 wird mit einer neuen Erprobungsverordnung die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

Die Ausbildungsordnung sieht verbindliche Inhalte und Wahlqualifikationen vor. Sie ist für Verkäufer/Verkäuferinnen und Kaufleute im Einzelhandel in den ersten beiden Jahren identisch.  Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel nehmen nicht nach zwei Jahren an der Abschlussprüfung Verkäufer/Verkäuferin teil.

Verkäufer/Verkäuferinnen und Kaufleute im Einzelhandel erlernen in den ersten 24 Monaten der Ausbildung die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Der Ausbildungsbetrieb
2. Information und Kommunikation
3. Warensortiment
4. Grundlagen von Beratung und Verkauf
5. Servicebereich Kasse
6. Marketinggrundlagen
7. Warenwirtschaft
8. Grundlagen des Rechnungswesens

Unternehmen und Auszubildende legen mit Abschluss des Ausbildungsvertrages einen der folgenden Wahlbausteine für das zweite Ausbildungsjahr fest. Zu diesem Baustein werden weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die später als Grundlage für die Aufgabenstellung der mündlichen Abschlussprüfung dienen:

1. Warenannahme und Warenlagerung
2. Beratung und Verkauf
3. Kasse
4. Marketingmaßnahmen

Die Abschlussprüfung Verkäufer/Verkäuferin erfolgt schriftlich in der Bereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Unter Berücksichtigung eines Wahlbausteins und eines Warenbereichs wird mündlich ein kunden- und serviceorientiertes Fachgespräch geführt.

Die Ausbildung der Kaufleute im Einzelhandel wird für das 3. Ausbildungsjahr im Berufsbild ergänzt um den Punkt

9. Einzelhandelsprozesse

Weiterhin sind für das dritte Ausbildungsjahr drei der folgenden acht Wahlqualifikationseinheiten festzulegen, die später als Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung dienen, davon mindestens eine Wahlqualifikationseinheit aus den Nummern 1 bis 3:

1. Beratung, Ware, Verkauf
2. beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
3. warenwirtschaftliche Analyse
4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle
5. Marketing
6. IT-Anwendungen
7. Personal
8. Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit

Für die vertiefte Vermittlung der Wahlqualifikationseinheiten sowie des Punktes Einzelhandelsprozesse ist jeweils ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen.

Neben den schriftlichen Prüfungen in Bereichen kaufmännische Handlungstätigkeit, Einzelhandelsprozesse und Wirtschafts- und Sozialkunde findet auch für die Kaufleute im Einzelhandel eine mündliche Abschlussprüfung statt. In einem fallbezogenen Fachgespräch auf der Grundlage eines von den drei vertraglich vereinbarten Wahlqualifikationseinheiten stellt der Prüfling seine Fähigkeit unter Beweis, betriebspraktische kaufmännische Aufgaben kunden- und serviceorientiert unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu lösen. Die zu prüfende Wahlqualifikationseinheit wird vom Prüfungsausschuss am Tag der mündlichen Prüfung festgelegt.

Nach der neuen Erprobungsverordnung wird die Abschlussprüfung für Berufsausbildungsverhältnisse ab dem 01.07.2009 in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt. Nach zwei Jahren wird eine schriftliche Prüfung in den Bereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durchgeführt. Nach dem dritten Ausbildungsjahr wird der Bereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel schriftlich sowie das fallbezogene Fachgespräch mündlich geprüft.

Die Modernisierung der Einzelhandelsberufe bietet den Unternehmen die Möglichkeit, die Ausbildung gezielt auf die eigenen Stärken und den zukünftigen Personalbedarf zuzuschneiden.

Verordnung mit Ausbildungsrahmenplan zum 01.08.2004

Erprobungsverordnung zum 01.10.2007

Erprobungsverordnung zum 01.07.2009

Ausbildungsprofil Verkäufer/Verkäuferin

Ausbildungsprofil Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Berufsbild Verkäufer/Verkäuferin

Berufsbild Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Ausbildungsrahmenplan Verkäufer/Verkäuferin

Ausbildungsrahmenplan Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Ausbildungsprofil und weitere Informationen zum Verkäufer/zur Verkäuferin (BIBB)

Ausbildungsprofil und weitere Informationen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel (BIBB)

Ergänzungsvereinbarung Verkäufer/Verkäuferin

Ergänzungsvereinbarung Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Informationen für Filialbetriebe

Rahmenlehrplan

Power Point-Präsentation zur Neuordnung 2004

Lernarrangements für Kaufleute im Einzelhandel

 

Weitere Informationen über diesen Ausbildungsberuf unter BERUFEnet, einem Service der Bundesagentur für Arbeit.

Die Lehrstellenangebote der Region finden Sie in der IHK-Lehrstellenbörse.

Ansprechpartner/in

Matthias Ackermann
Ausbildungsberater

Telefon: 0441 2220-474
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z