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Industriemechaniker/-in
Berufsbezeichnung:
Industriemechaniker/-in
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Industriemechaniker/-innen werden in den Einsatzgebieten Feingerätebau, Instandhaltung, Maschinen- und Anlagenbau sowie Produktionstechnik ausgebildet.
Arbeitsgebiet:
Industriemechaniker/-innen bauen je nach Einsatzgebiet aus vorgefertigten Teilen Werkzeugmaschinen, Sondermaschinen, Mess-, Zähl- und Justiergeräte, optische und medizinische Geräte. Sie stellen die Betriebsbereitschaft von Maschinen und Anlagen sicher und warten und reparieren sie.
Branchen/ Betriebe:
Unternehmen des Metallbaus, des Maschinenbaus, der Kunstoff- und Lebensmittelindustrie, der Medizin- und der Bürotechnik sowie der optischen Industrie.
Berufsschule
Die Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoen
- Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen
- Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse
- Warten von Betriebsmitteln
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen
- Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
- Manuelles Spanen
- Maschinelles Spanen
- Trennen, Umformen, Fügen
- Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen
- Montieren von Bauteilen und Baugruppen
- Prüfen und Einstellen von einzelnen Funktionen an Baugruppen durch Messen
und Erfassen von Arbeitswegen und Betriebswerten - Einrichten von Arbeitsplätzen
- Warten von Maschinen und Systemen
- Thermisches Trennen, Warmumformen
- Schmelzschweißen
- Aufbauen und Prüfen von Hydraulikschaltungen der Steuerungstechnik; Prüfen der Funktion numerisch gesteuerter Funktionen, Maschinen oder Systeme sowie von elektrotechnischen Komponenten
- Montieren und Demontieren von Maschinen oder Systemen
- Montieren und Demontieren von Versorgungssystemen
- Zwischenprüfen von Baugruppen und Untersystemen
- Prüfen und Einstellen von Funktionen, Inbetriebnehmen von Maschinen oder Systemen
- Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen
- Prüfen und Einstellen von Funktionen an Baugruppen, Maschinen oder Anlagen
- Festsstellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen
- Inbetriebnehmen von Maschinen oder Anlagen sowie Erhalten ihrer Betriebsfähigkeit.
Die wesentlichen Neuerungen:
Die wesentlichen Neuerungen finden Sie in einem Vergleich in der PAL Information für die Praxis sowie in einer Information zu den Materialbereitstellungslisten.
Die Berufsbezeichnungen der bisherigen Metallberufe (VO 1987) wie Anlagen-, Industrie-, Konstruktions-, Werkzeug- und Zerspanungsmechaniker bleiben erhalten, wobei die Fachrichtungen der Metallberufe künftig entfallen. Die einzelnen Berufe haben in der Ausbildungsordnung festgelegte Einsatzgebiete. Weitere Einsatzgebiete sind zulässig, sofern in dem Ausbildungsberufsbild entsprechende Qualifikationen vermittelt werden. Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt, muss aber nicht wie die bisherigen Fachrichtungen im Ausbildungsvertrag aufgeführt werden. Informationen für die Praxis der Prüfungen der PAL finden Sie hier.
Die Broschüre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung soll Ihnen die Ausbildung und die Prüfungsvorbereitung erleichtern. Die Unterlagen für den Betrieblichen Auftrag finden Sie im Download-Bereich.
Eine Präsentation zur Neuordnung der Metallberufe erläutert die neue Ausbildungsstruktur.
Die Ausbildungsstruktur der industriellen Metallberufe ist, wie bei den neuen Elektro-Berufen, die weiterentwickelte Zeitrahmenmethode. Die Ausbildungsinhalte der Kernqualifikationen können nun gemeinsam mit Inhalten der Fachqualifikationen in 3,5 Jahren vermittelt werden. Um die flexiblen Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Unternehmen und die berufliche Mobilität zu gewährleisten, sind in einem Umfang von 21 Monaten (50 Prozent der Ausbildungszeit) gemeinsame Kernqualifikationen für jeden Metallberuf zu vermitteln. Sie werden über die gesamte Ausbildungszeit zusammen mit den jeweiligen Fachqualifikationen vermittelt. Der Anteil der Kernqualifikationen ist im ersten Ausbildungsjahr am größten und nimmt im Laufe der Ausbildungszeit sukzessive ab.
Nicht nur die Ausbildung ist den neuen beruflichen Anforderungen angepasst worden, sondern auch die Prüfungen. Bei den neuen industriellen Metallberufen gibt es eine so genannte "gestreckte Abschlussprüfung". Die Zwischenprüfung wird ersetzt durch den ersten Teil der Abschlussprüfung. Im ersten Prüfungsteil werden die beruflichen Grundqualifikationen abschließend geprüft. Diese Prüfung findet 18 Monate nach Ausbildungsbeginn statt. Sie setzt sich zusammen aus einem praktischen Teil (1A) und aus einem schriftlichen Teil (1B). Die hieraus resultierenden Prüfungsleistungen fließen zu 40 Prozent mit in das Gesamtergebnis ein. Im zweiten Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung ist die berufliche Prozessqualifikation von zentraler Bedeutung. Auch dieser besteht aus einem praktischen Teil (2 A) und einem schriftlichen Teil (2 B).
Die berufliche Prozessqualifikation beinhaltet alle Qualifikationen, die für die Bearbeitung eines realen betrieblichen Auftrages notwendig sind, das heißt es wird nicht nur das Arbeitsergebnis, sondern auch der Arbeitsprozess erfasst und bewertet. Allerdings sind der generellen Durchführung einer Abschlussprüfung mit einem realen "betrieblichen Auftrag" Grenzen gesetzt, da die Ausbildungsbetriebe jedes Jahr eine ausreichend große Anzahl von Aufträgen zum Prüfungszeitpunkt anbieten müssten. Diese Aufträge müssten außerdem einen vergleichbaren Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad haben. Da sich dies nicht grundsätzlich realisieren lässt, sieht die neue Ausbildungsordnung eine Prüfungsalternative vor. Dabei handelt es sich um ist eine überbetrieblich entwickelte, betriebsübergreifende "praktische Aufgabe". Der Betrieb hat die Wahl, ob die Prüfung mit einem "realen" betrieblichen Auftrag oder mit einer betriebsübergreifenden "praktischen" Aufgabe durchgeführt wird.
Weitere Informationen über diesen Ausbildungsberuf unter BERFUEnet, einem Service der Bundesagentur für Arbeit.
Die Lehrstellenangebote der Region finden Sie in der IHK-Lehrstellenbörse.
Ansprechpartner/in
stellv. Abteilungsleiter
Telefon: 0441 2220-472
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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