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Bestattungsfachkraft

Berufsbezeichnung:

Bestattungsfachkraft

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Branchen/ Betriebe:

Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltungen

Berufliche Fähigkeiten:

Aufgabe sind alle kaufmännischen und organisatorischen Tätigkeiten rund um eine Bestattung. Sie beraten Kunden im Bereich Bestattungsvorsorge, arbeiten dazu Angebote und Finanzierungen aus, organisieren Überführungen, Aufbahrungen und auch die Aufbewahrung Verstorbener. Die Betreuung der Angehörigen ist eine weitere wichtige Aufgabe.

Bestattungsfachkräfte beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche,

  • arbeiten selbstständig und im Team,
  • stimmen ihre Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab,
  • arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken,
  • planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bi der Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,
  • fertigen und wenden technische Unterlagen an,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen,
  • be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,
  • nehmen Bestattungsaufträge entgegen und bearbeiten sie
  • beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage Angehörigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie (trauerpsychologische) Maßnahmen anzuwenden und über Möglichkeiten der
  • organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
  • führen friedhofstechnische Arbeiten durch,
  • versorgen Verstorbene, nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen,
  • sorgen für Verstorbene, indem sie sie überführen, aufbewahren und aufbahren
  • wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
  • informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten

Inhalte der Berufsausbildung:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
4. Umweltschutz
5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
6. Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen
7. Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen
8. Riten und Gebräuche
9. Handhabung und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
10.Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten
11.Bearbeiten von Bestattungsaufträgen
12.Durchführen von Trauerfeiern und Bestattungen
13.Qualitätsichernde Maßnahmen und Kundenorientierung
14.Psychologische Maßnahmen
15.Bestattungsvorsorge

Die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Bestattungsfachkraft ist im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 32, S. 1264 ff) vom 14. Juli 2003 veröffentlicht worden. Diese Verordnung tritt am 01. August 2003 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2008 außer Kraft.

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2008 begonnen wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden. Abweichend von § 28 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren zur Bestattungsfachkraft gemäß den Vorschriften dieser Verordnung ausgebildet werden.

Während der Ausbildung nach § 1 soll zur Vorbereitung einer Ausbildungsverordnung nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes insbesondere erprobt werden, wie ein Ausbildungsberuf für das Bestattungswesen gestaltet werden sollte.
Dieser Beruf ist ein Beruf der gewerblichen Wirtschaft. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist dieser Beruf ein Beruf des öffentlichen Dienstes. Zur Beobachtung der Erprobung ist ein Sachverständigenbeirat zu bilden, dem die beteiligten Bundesministerien, das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung sowie die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände angehören. Dieser kann auch an der Vorbereitung einer Ausbildungsverordnung nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes beteiligt werden.

Weitere Informationen über diesen Ausbildungsberuf unter BERUFEnet, einem Service der Bundesagentur für Arbeit.

Die Lehrstellenangebote der Region finden Sie in der IHK-Lehrstellenbörse.

Ansprechpartner/in

Miliha Muharemovic
Ausbildungsberaterin

Telefon: 0441 2220-467
Fax: 0441 2220-5467
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z